Vorsorge

In den Mutterschaftsrichtlinien ist geregelt, dass jede werdende Mutter

während der Schwangerschaft Anspruch auf Betreuung und Beratung hat.


Diese umfasst neben den regelmäßigen Vorsorgen auch drei Ultraschall-Untersuchungen sowie

diverse weiterführende Tests und Screenings, die durch einen Arzt und/oder eine Hebamme erbracht werden.


Mit Ausnahme der Ultraschall-Untersuchungen, können Hebammen sämtliche physiologischen Leistungen erbringen.             

                                                         

Auch eine Kombination ist möglich, bei der die Vorsorgetermine im Wechseln bei der Hebamme und beim Gynäkologen

wahrgenommen werden können. Beide können in der Schwangerenvorsorge sämtliche Leistungen, die sie erbringen abrechnen,
sofern diese in den Mutterschaftsrichtlinien enthalten sind.


Über Leistungen, die nicht in den Richtlinien enthalten und somit selbst zu zahlen sind, machen wir Sie im Vorfeld aufmerksam.
Dies sind z.B. Kinesio-Taping, Naturheilkunde wie Homöopathie, Akupunktur und Bachblüten u.a.


Lasssen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie die Vorsorge ebenfalls bei Ihrer Hebamme wahrnehmen möchten!


Beide Varianten haben ihre Vorteile, dabei kommt es - wie immer - auf die persönlichen Vorlieben und die eigene Einstellung an.



Sie haben noch weitere Fragen oder möchten detailliertere Informationen?


Rufen Sie uns doch einfach an!


Kurzinfo: Termine für die Vorsorge finden ausschließlich in unserer Praxis statt.
Nur in der Nachsorge machen wir Hausbesuche.